Der Verein verfolgt unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitt „Steuerbegünstigte Objekte“ der Abgabenordnung.
Zweck des Vereins ist:
• Förderung des Verständnisses und des kulturellen Austauschs zwischen den Völkern,
• die Schaffung einer Plattform zur gegenseitigen Unterstützung demokratischer Kräfte,
• Organisation von Veranstaltungen zur Unterstützung von Migranten bei ihrer Integration in die Gesellschaft,
• Begleitung von Menschen mit Behinderung,
• Förderung des transkulturellen, interkulturellen und interreligiösen Dialogs und der Verständigung zwischen Menschen unterschiedlicher Kulturen, Religionen, Welt- und Lebensanschauungen.
• Der Abbau von Vorurteilen gegenüber anderen Kulturen und Religionen.
• Jugendarbeit
Der Satzungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen erreicht:
Der Verein organisiert und führt Veranstaltungen durch regelmäßige Treffen durch und dient damit auch der Öffentlichkeit.
Der Verein ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigene wirtschaftliche Ziele.
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten vom Verein keine Vergütung.
Niemand ist berechtigt, durch Ausgaben, die mit dem Zweck des Vereins nicht in Zusammenhang stehen, oder durch unverhältnismäßige Vergütung Person zu werden.
Alle Vereinsamtsträger sind ehrenamtlich tätig.
Jeder Beschluss zur Änderung der Satzung muss den zuständigen Steuerbehörden zur Eintragung in das Register vorgelegt werden.
Der Vereinszweck wird ohne Begünstigung einer religiösen Ausrichtung erfüllt.